Mit der gesetzlich geregelten Patientenverfügung
können Sie für den Fall der späteren
Entscheidungsunfähigkeit vorab schriftlich festlegen,
ob Sie in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligen
oder sie untersagen. Der Arzt hat dann zu prüfen, ob
Ihre Festlegung auf die aktuelle Lebens- und
Behandlungssituation zutrifft. Ist dies der Fall, so
hat er die Patientenverfügung unmittelbar umzusetzen.
Sie können sich zu den Festlegungen in der
Patientenverfügung von einem Arzt beraten lassen.
Dieser kann Ihnen auch attestieren, dass Sie bei
Abgabe der Erklärung einwilligungsfähig sind. Eine
solche Bestätigung ist jedoch keine zwingende
Voraussetzung für die wirksame Errichtung einer
Patientenverfügung.
Benötige ich eine gesonderte Vollmacht, um die
Bankgeschäfte meines Angehörigen zu regeln?
Das Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz empfiehlt die Erteilung einer
gesonderten Konto-/Depotvollmacht, da die
Kreditinstitute das Vorliegen einer wirksamen
Vollmacht zur Vornahme von Bankgeschäften besonders
streng prüfen.
Am besten suchen Sie das Kreditinstitut in Begleitung
der zu bevollmächtigenden Person persönlich auf, um
die Vollmacht erstellen zu lassen.