Mit der gesetzlich geregelten Patientenverfügung
                          können Sie für den Fall der späteren
                          Entscheidungsunfähigkeit vorab schriftlich festlegen,
                          ob Sie in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligen
                          oder sie untersagen. Der Arzt hat dann zu prüfen, ob
                          Ihre Festlegung auf die aktuelle Lebens- und
                          Behandlungssituation zutrifft. Ist dies der Fall, so
                          hat er die Patientenverfügung unmittelbar umzusetzen.
                        
                        
                          Sie können sich zu den Festlegungen in der
                          Patientenverfügung von einem Arzt beraten lassen.
                          Dieser kann Ihnen auch attestieren, dass Sie bei
                          Abgabe der Erklärung einwilligungsfähig sind. Eine
                          solche Bestätigung ist jedoch keine zwingende
                          Voraussetzung für die wirksame Errichtung einer
                          Patientenverfügung.
                        
                        
                          Benötige ich eine gesonderte Vollmacht, um die
                          Bankgeschäfte meines Angehörigen zu regeln?
                        
                        
                          Das Bundesministerium der Justiz und für
                          Verbraucherschutz empfiehlt die Erteilung einer
                          gesonderten Konto-/Depotvollmacht, da die
                          Kreditinstitute das Vorliegen einer wirksamen
                          Vollmacht zur Vornahme von Bankgeschäften besonders
                          streng prüfen.
                        
                        
                          Am besten suchen Sie das Kreditinstitut in Begleitung
                          der zu bevollmächtigenden Person persönlich auf, um
                          die Vollmacht erstellen zu lassen.