Leistungen für das Allgemeinwohl

Die Vereinbarkeit von Beruf & Privatleben ist ein Gesellschaftliches Thema

Wir nehmen unseren Auftrag, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf & Privatleben ernst. Konsequenterweise heißt dies auch, Themen im gesellschaftlichen Zusammenhang zu betrachten und anzugehen. Wir wollen etwas verändern. Daher bieten wir gezielte Leistungen auch für Einzelpersonen an, die nicht durch ihren Arbeitgeber auf unser Portfolio Zugriff haben.

Beruf & Pflege

Die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege stellt eine große Herausforderung dar - viele Betroffene machen sich Sorgen um Ihre älteren Angehörigen. Welche Entlastungsmöglichkeiten und Versorgungsstrukturen gibt es? Welche Freistellungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung? Und wie kann die Pflegetätigkeit bestmöglich in der Familie abgestimmt werden? Hier erhalten Sie hilfreiche Tipps.

Emotionale Entlastung und organisatorische Unterstützung


Stress durch Doppelbelastung

Häufig gestellte Fragen zu Vollmachten


Mit der Vorsorgevollmacht können Sie einer anderen Person das Recht einräumen, in Ihrem Namen stellvertretend zu handeln. Die Vorsorgevollmacht kann sich auf die Wahrnehmung bestimmter einzelner oder aber auch aller Angelegenheiten beziehen. Sie können vereinbaren, dass von der Vorsorgevollmacht erst Gebrauch gemacht werden darf, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, über ihre Angelegenheiten zu entscheiden. Die Vorsorgevollmacht gibt Ihnen die Möglichkeit, die Bestellung eines Betreuers oder einer Betreuerin durch das Betreuungsgericht zu vermeiden. Sie sollten aber nur eine Person bevollmächtigen, der Sie uneingeschränkt vertrauen und von der Sie überzeugt sind, dass sie nur in Ihrem Sinne handeln wird, denn der Vorsorgebevollmächtigte ist ein nicht kontrollierter Generalbevollmächtigter.

Haben Sie keine wirksame Vollmacht erteilt und es tritt der Fall ein, dass Sie Ihre Angelegenheit ganz oder teilweise nicht selbst besorgen können, bestellt das Gericht einen rechtlichen Betreuer oder eine rechtliche Betreuerin. Das Gericht prüft nicht nur allgemein, ob eine Betreuung angeordnet werden muss. Es muss auch im Einzelfall feststellen, für welche Aufgabenbereiche konkret eine Betreuungsbedürftigkeit besteht.

Mit der Betreuungsverfügung kann jeder schon im Voraus festlegen, wen das Gericht als rechtlichen Betreuer oder rechtliche Betreuerin bestellen soll. Das Gericht ist an diese Wahl gebunden, wenn sie dem Wohl der zu betreuenden Person nicht zuwiderläuft. Genauso kann bestimmt werden, wer auf keinen Fall als Betreuer oder Betreuerin in Frage kommt. Möglich sind auch inhaltliche Vorgaben für den Betreuer bzw. die Betreuerin, etwa welche Wünsche und Gewohnheiten respektiert werden sollen oder ob im Pflegefall eine Betreuung zu Hause oder im Pflegeheim gewünscht wird. Die Betreuungsverfügung kann auch mit einer Vorsorgevollmacht verbunden werden und würde dann zur Geltung kommen, wenn die Vorsorgevollmacht – aus welchen Gründen auch immer – nicht wirksam ist.

Mit der gesetzlich geregelten Patientenverfügung können Sie für den Fall der späteren Entscheidungsunfähigkeit vorab schriftlich festlegen, ob Sie in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligen oder sie untersagen. Der Arzt hat dann zu prüfen, ob Ihre Festlegung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutrifft. Ist dies der Fall, so hat er die Patientenverfügung unmittelbar umzusetzen.

Sie können sich zu den Festlegungen in der Patientenverfügung von einem Arzt beraten lassen. Dieser kann Ihnen auch attestieren, dass Sie bei Abgabe der Erklärung einwilligungsfähig sind. Eine solche Bestätigung ist jedoch keine zwingende Voraussetzung für die wirksame Errichtung einer Patientenverfügung.

Benötige ich eine gesonderte Vollmacht, um die Bankgeschäfte meines Angehörigen zu regeln?

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz empfiehlt die Erteilung einer gesonderten Konto-/Depotvollmacht, da die Kreditinstitute das Vorliegen einer wirksamen Vollmacht zur Vornahme von Bankgeschäften besonders streng prüfen.

Am besten suchen Sie das Kreditinstitut in Begleitung der zu bevollmächtigenden Person persönlich auf, um die Vollmacht erstellen zu lassen.

Unfall- oder krankheitsbedingt kann jeder Mensch, oft sehr unvorhergesehen, zum Pflegefall werden bzw. nicht mehr selbstbestimmt entscheiden oder gar handlungsunfähig sein. Diese Vorstellung gehört zweifelsohne zu denen, die man am liebsten ganz weit wegschiebt. Wenn Sie aber in Folge eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder auch durch Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter, Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst, wie gewohnt, regeln können, ist es ratsam vorzusorgen damit Ihre Vorstellungen und Wünsche auch entsprechend Berücksichtigung finden. Demnach kann man nie früh genug anfangen sich mit diesen Themen auseinanderzusetzen und Vorsorge zu treffen. Nehmen Sie sich Zeit mit Ihrem Partner, Ihren Kindern, Eltern oder Ihnen nahestehenden Personen diese Themen zu diskutieren und Ihre Wünsche in Form einer der vorgenannten Dokumente festzuhalten.

Sie können sich über die Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, mit Hilfe der dort bereitgestellten Broschüren, ausführlich über die jeweiligen Vorsorge und Patientenrechte informieren sowie Formularvorlagen zwecks Erstellung nutzen (s. unter weiterführende Links). Diese sind seitens des Bundesministeriums geprüft. Allerdings empfiehlt es sich die von Ihnen erstellten Dokumente noch einmal von einem Experten (bspw. spezialisierte Anwaltskanzleien) prüfen zu lassen. Gerade bei den Patientenverfügungen können zu allgemein formulierte Phrasen, wie beispielsweise „Ich wünsche keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ dazu führen, dass das Dokument unwirksam wird.

Um eventuellen Zweifeln hinsichtlich der Echtheit und Wirksamkeit der Vollmachten zu begegnen, können Sie die Vollmacht notariell beurkunden lassen. Mit einer öffentlichen Beglaubigung der Unterschrift wird deren Echtheit bestätigt. Hierzu ist auch die Betreuungsbehörde befugt.

Sie können auf den Internet-Seiten der energie-BKK sowie auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz weitere Informationen sowie Links zu den Dokumenten finden.

Rufkehlchen-Notrufservice

Den Kopf freihaben, trotz Hilfsbedürftigkeit älterer Angehöriger? Damit Sie sichergehen können, dass Ihren Lieben zuhause immer geholfen wird, ist ein Hausnotruf unumgänglich. Unsere Kooperationsentwicklung Rufkehlchen baut auf 25 Jahre Erfahrungswerte im Hausnotruf und bietet alles, was nötig ist, um Angehörige zu Hause gut versorgt zu wissen.


Was ist Rufkehlchen?

Rufkehlchen ist ein moderner Notrufservice, mit dem ältere Menschen sicher allein zuhause leben können. In Notfällen werden sofort entweder die Angehörigen oder die Notrufzentrale kontaktiert, um angemessene Hilfe zu organisieren.

Das bietet Rufkehlchen:

  • Zuverlässig wissen, dass alles ok ist
  • Ausfallsicheres Basissystem
  • So einfach wie das Anschließen einer Lampe
  • Den Kopf im Beruf frei haben
  • Notrufservice höchster Güte
  • Bewegungssensor für zusätzliche Sicherheit

Warum Rufkehlchen?

Die Thielkasse hat in Kooperation mit der BeWo GmbH (eines der führenden Unternehmen im Hausnotruf-Sektor) das Rufkehlchen, einen modernen Hausnotruf entwickelt. Besonders hervorzuheben ist die Hausnotruffunktion in Kombination mit der Erkennung von Inaktivität. Das bietet zusätzliche Sicherheit, denn wird in dem vorab definierten Zeitraum keine Bewegung im häuslichen Umfeld wahrgenommen, stellt Rufkehlchen automatisch eine Verbindung her. Erfolgt daraufhin keine Reaktion kann schnellstens gehandelt werden. Sofern ein Pflegegrad vorliegt, stellt die BeWo gerne einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Pflegekasse. Wird die Kostenübernahme bewilligt, übernimmt die Pflegekasse 23,00€ monatlich.
Weitere Informationen und Bestellmöglichkeiten gibt es hier.

Beruf & Kinder

Der tägliche Spagat zwischen dem eigenen Beruf und der Kinderbetreuung stellt viele Eltern vor immense Herausforderungen. Wie kann man den Alltag effektiv strukturieren, um Beruf und Kinder trotzdem unter einen Hut zu bekommen? Hier erhalten Sie hilfreiche Tipps.

Online-Vorträge zu dem Thema Beruf & Kinder


Mit Kindern über Krieg sprechen

Schullust statt Schulfrust

Home Office mit Kind

Gut organisiert durch den Familienwahnsinn

Mila macht mut

Kinderbuch zur Stärkung von Kindern in der Resilienz

(in deutscher und ukrainischer Sprache)

Taucht ein in unser Bilderbuch zum Vorlesen für Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren. Prall gefüllt mit Mitmachübungen und Tipps stärkt es die innere Widerstandskraft der Kleinsten und zeigt spielerisch auf, wie Herausforderungen leichter bewältigt werden können. Ergänzend dazu gibts drei tolle Entspannungsübungen für kleine und große Ohren: Freut euch auf viel positive Energie!

Buchcover des Bilderbuchs 'Ich schaffe das' (in deutsch und ukrainisch)
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